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Nachwuchswerbung 

Neuste Änderungen

Wichtige Änderungen im Bereich der Nachwuchswerbung


Ablaufänderung Im Bereich des Einstellungstests:

Ab Januar 2010 findet kein zweitägiger, sondern nur noch ein eintägiger Einstellungstest für Bewerber statt.
Der eintägige Einstellungstest besteht aus einem schriftlichen Teil, einem Sportleistungstest und einem Auswahlgespräch. Die ärztliche Untersuchung zur Feststellung der Polizeidiensttauglichkeit wurde vom Einstellungstest abgekoppelt. Die ärztliche Untersuchung erfolgt nach gesonderter Terminierung ca. zwei bis vier Wochen nach bestandenem Einstellungstest.


Bewerbungsschluss:

Bewerbungsschluss beim Einstellungsberater ist der

- 15. Mai für die am 1. März des Folgejahres beginnende Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst
- 15. November für die am 1. September des Folgejahres beginnende Ausbildung zum mittleren Polizeivollzugsdienst 
- 30. September für die am 1. Juli des Folgejahres beginnende Ausbildung zum gehobenen Polizeivollzugsdienst